naggelBoard Foren-Übersicht Registrieren Einloggen, um private Nachrichten zu lesen Mitgliederliste FAQ Suchen

Einloggen, und die Werbung verschwindet
NEU: » Aktuelle Beiträge
     
Bund?
Gehe zu Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10
 
naggelBoard Foren-Übersicht -> Off-Topic
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Walwing
Joe DiMaggio


Anmeldungsdatum: 19.08.2001
Beiträge: 7665
Wohnort: Hinter'm Wildschweintrog links

BeitragVerfasst am: 07.03.2004, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wehrdienst? L - Zivildienst? K - NULL-DIENST! J
Kleiner Leitfaden zum geschickten Umgang mit der Wehrpflicht
von Peter Tobiassen

Mit der Verkleinerung der Bundeswehr hat der Verteidigungsminister neben dem Wehrdienst und den Zivildienst einen neuen Dienst eingeführt: den NULL-Dienst. Die Hälfte der Männer, die für den Wehrdienst verfügbar ist, wird nicht mehr einberufen. Sie müssen null Dienst leisten, weil es einfach zu wenige Dienstposten für Grundwehrdienstleistende gibt. Wie man es erreichen kann, möglichst zur Gruppe der Null-Diener zu gehören, wird hier beschrieben.
Das ist (nicht) zu tun.
Haben Sie sich schon einmal an einer Aktion beteiligt, die sich dadurch auszeichnete, dass Sie nichts tun sollten? Wahrscheinlich nicht. Nun ist die Gelegenheit dazu. Vor allem gilt: Nur keine Hektik.
Zur ersten Orientierung. Wo stehen Sie gerade in Ihrem Wehrpflichtleben? Schon erfasst? Das passiert meist kurz nach dem 17. Geburtstag. Schon den Fragebogen zur Musterungsvorbereitung erhalten? Gerade den Einberufungsbescheid zur Bundeswehr bekommen? Für jede Station im Wehrpflichtleben eines deutschen Mannes beschreiben wir, was (nicht) zu tun ist.
Die Bundeswehr benötigt nur noch die Hälfte der tauglichen Männer. Hier gibt es eine Chance von 50 zu 50, gar nicht einberufen zu werden. Wer hingegen von Anfang an den Kriegsdienst verweigert, kann zwar nicht mehr zur Bundeswehr einberufen werden, muss aber zu 100% Zivildienst leisten.
Wer sich die Chance von 50 zu 50 offen halten will, gar nicht dienen zu müssen, darf den KDV-Antrag erst stellen, wenn die Bundeswehr sich mit dem Einberufungsbescheid zum Grundwehrdienst gemeldet hat. Dieser kommt als Einschreiben, sagt, wann und in welcher Kaserne der Wehrdienst beginnt und beigelegt ist meistens auch schon die Fahrkarte für die Bundesbahn. Die Ladung zur Musterung ist noch kein Einberufungsbescheid!
Also, wer nicht unbedingt Zivildienst machen will, wartet erst einmal ab, ob überhaupt ein Dienst im Rahmen der Wehrpflicht verlangt wird. Bis zur Einberufung zum Grundwehrdienst gibt es aber eine Reihe von Stationen, die problemlos gemeistert werden können. Deshalb: Nur keine Hektik.
Zuerst ist da die
Erfassung
Die Erfassung erfolgt über das Einwohnermeldeamt. Dort werden die Daten aller Männer, die im letzten Quartal 17 Jahre alt geworden sind, erfasst und dem Kreiswehrersatzamt übermittelt. Der Erfasste bekommt darüber eine Mitteilung. Zu tun ist nichts. Alles läuft von ganz allein seinen bürokratischen Gang. Nach der Kriegsdienstverweigerung fragt noch niemand. Deshalb ist es ganz einfach, nichts zu sagen. Erfasst werden übrigens alle, sogar Rollstuhlfahrer, die nie tauglich wären. Über die tatsächliche Einberufung zum Wehrdienst sagt das gar nichts. Wer nicht erfasst wird, ist vergessen worden - oder irrtümlich als Mädchen oder Ausländer registriert. Wer als Mann Andrea, Kolja, Mehmet oder Igor heißt, hat hier geringe Chancen.
Neue Infos unter
www.wehrpflicht-nein-danke.de
Einige Wochen später kommt der
Fragebogen zur Musterungsvorbereitung
Dieser Fragebogen dient der Festlegung des richtigen Musterungstermins. Die Musterung soll nämlich etwa neun Monate vor dem erstmöglichen Einberufungstermin stattfinden, damit nicht mehr zu viel zwischen der Musterung und dem Dienstantritt in der Bundeswehr passieren kann. Einberufen werden kann man immer erst nach dem ersten Ausbildungsende (Lehre oder Abitur). Deshalb wird in diesem Fragebogen vor allem erfragt, was man gerade macht und wie lange das nach dauert. Den Fragebogen kann man korrekt ausfüllen, die Belege (Schulbescheinigung, Kopie Ausbildungsvertrag oder ähnliches) beifügen und abschicken.
Natürlich muss man hier nichts über die Zukunftspläne bezüglich der späteren Verweigerung sagen. Noch interessiert die Behörde das auch nicht, weil ein Kriegsdienstverweigerungsantrag sowieso erst frühestens nach der Musterung bearbeitet wird.
Etwa neun Monate vor dem Abitur oder Ausbildungsende kommt die Ladung zur
Musterung

_________________
Wir haben alarmstufe orange und das
bedeutet, dass irgendwo, irgendwas,
irgendwann, irgendwie passieren könnte.
Also passt bloß auf!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen AIM-Name
Walwing
Joe DiMaggio


Anmeldungsdatum: 19.08.2001
Beiträge: 7665
Wohnort: Hinter'm Wildschweintrog links

BeitragVerfasst am: 07.03.2004, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Auch hier gilt: Nur keine Hektik, alles in Ruhe angehen. Die Ladung zur Musterung sagt nichts darüber, ob man denn überhaupt einberufen werden soll. Bei der Musterung wird die körperliche und geistige Eignung für den Dienst im Kriege festgestellt, also ob man - wenn man keine Gewissenbedenken hätte - fit genug ist, andere Menschen totzuschießen. Erfahrungsgemäß sind das zur Zeit 85% der Gemusterten.
Im Rahmen der Musterung, insbesondere bei der Personalaufnahme, wird man gefragt, ob man einen Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen möchte. Da man das bei der Musterung noch gar nicht tun möchte, antwortet man wahrheitsgemäß: “Ich möchte heute keinen Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen.” Manchmal wird dann von den Mitarbeitern im Kreiswehrersatzamt das Diskutieren angefangen. Wollen Sie nicht doch lieber Zivildienst machen? Dann sollten Sie sich gleich entscheiden. Wenn Sie den Antrag gleich stellen, geht alles schneller. Und so weiter. Hier darf man sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Einfach bei der klaren Aussage bleiben: “Ich möchte heute keinen Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen.”
Auch diejenigen, die möglichst bald Zivildienst leisten möchten, sollten den Antrag erst nach Abschluss der Musterung stellen, damit die Ärzte ihre Tauglichkeitsentscheidung nicht von dem Ge­danken leiten lassen: Für die Bundeswehr kön­nen wir den nicht gebrauchen, aber Zivildienst machen, das sollte wohl gehen. Der nach der Musterung gestellte Kriegsdienstverweigerungsantrag wird weder anders noch langsamer bearbeitet.
Um sich die Nichteinberufungs-Chance offen zu halten, sollte der KDV-Antrag noch nicht gestellt werden, denn auch bei der Musterung wird noch nicht entschieden, ob überhaupt eine Einberufung zum Grundwehrdienst erfolgt. Wer untauglich ist, weiß sicher, dass er nicht einberufen wird. Wer tauglich ist, weiß zu 50 %, dass er einberufen wird. Wer schon bei der Musterung den Kriegsdienst verweigert, weiß aber zu 100 %, dass er Zivildienst machen muss.
Also, nur keine Hektik, die Ruhe bewahren und noch keinen KDV-Antrag stellen. Gleich im Anschluss an die Musterung - meistens noch am selben Tage - oder einige Wochen später erfolgt die
Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung
Bei diesem Test wird festgestellt, für welche Verwendungen in der Truppe man besonders geeignet ist. Natürlich wird auch festgestellt, wer weniger geeignet ist und möglicherweise gar nicht gebraucht wird.
Man durchläuft eine ganze Reihe von Tests, bei denen von mathematischen und logischen Fähigkeiten bis hin zur Reaktionsschnelligkeit und psychischen Belastbarkeit allerlei festgestellt wird. Üblicherweise versucht man im Leben immer, bei Tests möglichst gut abzuschneiden. Das ist hier nicht nötig, da man ja eigentlich nichts mit der Bundeswehr zu tun haben will. Deshalb gilt auch hier: Nur keine Hektik und keinen besonderen Ehrgeiz entwickeln. Anders als sonst gilt hier: Die Luschigen werden die geringere Einberufungswahrscheinlichkeit gewinnen. Aber wer als Automechaniker nicht mehr weiß, wie ein Motor funktioniert oder als Mathe-Leistungskursler die Grundrechenarten nicht kennt, wirkt unglaubwürdig.
Es wird bei der Eignungsuntersuchung natürlich auch gefragt, wo man gerne seinen Wehrdienst leisten möchte, ob man vielleicht freiwillig länger dienen möchte - dann gibt es in den Zusatzmonaten auch erheblich mehr Geld - und ob man bereit ist, an Auslandseinsätzen teilzunehmen. Natürlich darf man diese Fragen nicht oder nur mit Nein beantworten.
Diejenigen, die bei der Eignungsuntersuchung be­sonders gut waren, werden zuerst einberufen, die­jenigen, die nicht so sonderlich geeignet sind, später oder eben gar nicht. 50% der getesteten bleiben letztlich übrig, weil sie nicht gebraucht werden. Deshalb ist die Ladung zum Eignungstest noch keine Entscheidung darüber, dass der einzelne tatsächlich einberufen wird. Der Test ist deshalb auch noch kein Anlaß, einen KDV-Antrag zu stellen. Noch ist die 50 zu 50 Chance offen.
Bevor der Einberufungsbescheid kommt, gibt es in einer Reihe von Fällen eine
Benachrichtigung über die bevorstehende Einberufung
Das ist der Zeitpunkt, an dem man sagen kann, dass im Kreiswehrersatzamt entschieden wurde, eine bestimmte Person einzuberufen. Nun ist geklärt, dass man zu den 50 % gehört, die dienen sollen. Wer nun verweigert, weiß, dass er den Zivildienst als Ersatz für einen Wehrdienst leistet, zu dem er auch tatsächlich einberufen worden wäre. Nun sollte man mit dem Kriegsdienstverweigerungsantrag nicht mehr warten.
Doch halt. Bevor man den Kriegsdienstverweigerungsantrag stellt, sollte man prüfen, ob nicht andere Gründe gegen eine Einberufung sprechen (Tauglichkeit, Unabkömmlichkeit im Betrieb, Familiensituation, Ausbildung, usw.). Am besten klärt man erste Fragen über die Hotline (0421/340025, Mo. - Fr. 10.00 bis 17.00 Uhr).
Gibt es solche Gründe nicht, dann sollte der KDV-Antrag gestellt werden. Es reicht zunächst der Antrag selbst, der nur aus einem Satz besteht: “Ich verweigere den Kriegsdienst mit der Waffe unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes.” Natürlich sind in dem Schreiben auch Name und Anschrift, die Personenkennziffer, das Tagesdatum anzugeben und die Unterschrift darf nicht fehlen. Den Antrag kann man persönlich beim Kreiswehrersatzamt abgeben oder als Einschreiben per Post schicken.
Es gibt drei Arten, wie die Bundeswehr die Einberufung zum Grundwehrdienst ankündigen kann:
Unproblematisch sind das sogenannte Begrüßungsschreiben von einzelnen Marineeinheiten und manchen Kasernen. Sie sind eine Freundlichkeit für diejenigen, die gerne dienen wollen, und ein wichtiger Hinweis für die, die verweigern wollen. Rechtlich haben sie keine Bedeutung.
Weiter gibt es die Ankündigung der Heranziehung zum Grundwehrdienst vom Kreiswehrersatzamt, mit der mitgeteilt wird, dass eine Einberufung zu einem bestimmten Termin vorgesehen ist und gefragt wird, ob etwas gegen die Einberufung spricht (Tauglichkeit, Ausbildung etc.). Auch diese Ankündigungen haben für den Zeitpunkt des KDV-Antrags keine rechtliche Bedeutung. Wer unmittelbar nach Zugang dieser Ankündigung einen KDV-Antrag stellt, wird nicht anders behandelt als derjenige, der vor, bei oder unmittelbar nach der Musterung verweigert hat.

_________________
Wir haben alarmstufe orange und das
bedeutet, dass irgendwo, irgendwas,
irgendwann, irgendwie passieren könnte.
Also passt bloß auf!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen AIM-Name
Walwing
Joe DiMaggio


Anmeldungsdatum: 19.08.2001
Beiträge: 7665
Wohnort: Hinter'm Wildschweintrog links

BeitragVerfasst am: 07.03.2004, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Als dritte Art der Vorinformation gibt es Ankündigung einer kurzfristigen Einberufung als Ersatz für Ausfälle. In diesem Schreiben wird mitgeteilt, dass man als Ersatz für möglicherweise ausfallende Wehrpflichtige kurzfristig einberufen werden kann. Sollte das nicht nötig sein, soll man zu dem folgenden regulären Einberufungstermin gezogen werden.
Diese Ankündigung hat auch rechtliche Folgen für den Kriegsdienstverweigerungsantrag. Mit Zustellung der Benachrichtigung, dass man als Ersatz für Ausfälle kurzfristig einberufen werden kann, ändert sich das Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer. Neben der schriftlichen Bearbeitung des Antrags gibt es dann die Möglichkeit der mündlichen Befragung von Kriegsdienstverweigerern. Wie man diese mündliche Befragung umgehen kann, ist bei den Erläuterungen zum KDV-Antrag bei Erhalt des Einberufungsbescheides erklärt. Wer die Ankündigung einer kurzfristigen Einberufung als Ersatz für Ausfälle erhalten hat, sollte sofort bei der Hotline anrufen (0421/340025, Mo. - Fr. 10 bis 17 Uhr).
Auch wenn man diese Schreiben erhalten hat, gilt: Nur keine Hektik. Aber nun kann der KDV-Antrag gestellt werden, weil das Kreiswehrersatzamt entschieden, dass man zu der Hälfte gehört, die dienen soll. Wer zügig seinen KDV-Antrag stellt, wird keinen Einberufungsbescheid mehr erhalten und die Kasernen - jedenfalls nicht als Soldat - nicht von innen sehen.
Manchmal mit Ankündigung, meistens aber ohne Ankündigung kommt der
Einberufungsbescheid zum Grundwehrdienst
Wer den Einberufungsbescheid bekommt, hat keinen Grund mehr, mit dem Kriegsdienstverweigerungsantrag zu warten. Nun steht endgültig fest, dass man zu der Hälfte der deutschen Männer gehört, die noch dienen soll. Nun gilt es, schnell den Kriegsdienstverweigerungsantrag persönlich beim Kreiswehrersatzamt vorbei zu bringen. Das hat folgenden Grund:
Wenn der Einberufungsbescheid kommt und der Wehrpflichtige schnell ist, kann er - obwohl er den Einberufungsbescheid schon in Händen hält - in vielen Fällen dennoch erreichen, dass sein KDV-Antrag im schriftlichen Verfahren beim Bundesamt für den Zivildienst entschieden wird und sein KDV-Antrag aufschiebende Wirkung gegenüber der Einberufung zur Bundeswehr hat.
Wie kommt das?
Der Einberufungsbescheid kommt normalerweise als Einschreiben. Diese gelten erst mit Ablauf des dritten Tages nach Aufgabe zur Post als zugestellt (es gelten alle Tage, also auch Sonn- und Feiertage). Entscheidend ist nicht das Datum, das das Kreiswehrersatzamt auf den Einberufungsbescheid geschrieben hat, sondern das Datum des Poststempels auf dem Briefumschlag. Wird der Einberufungsbescheid zum Beispiel am Montag zur Post gegeben, gilt er rechtlich mit Ablauf des Donnerstags, also Donnerstag Nacht um 24 Uhr, als zugestellt. Das gilt selbst dann, wenn der Einberufungsbescheid bereits am Dienstag - und das wird die Regel sein - schon ankommt. Wird ein Kriegsdienstverweigerungsantrag in diesem Fall bis Donnerstag um 24.00 Uhr (am besten in den Dienststunden des Kreiswehrersatzamtes am Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag) beim Kreiswehrersatzamt persönlich übergeben, ist dieser KDV-Antrag gestellt, bevor der Einberufungsbescheid (theoretisch - und damit rechtlich gesehen) als zugestellt gilt. Wichtig ist, dass der KDV-Antrag persönlich im Kreiswehrersatzamt abgegeben wird. Wenn der Antrag per Brief oder Einschreiben geschickt wird, gilt auch hier die Zustellungsfiktion und er kommt erst mit Ablauf des dritten Tages nach Aufgabe zur Post an.
Der Kriegsdienstverweigerungsantrag wird dann vom Kreiswehrersatzamt an das Bundesamt für den Zivildienst weitergeleitet und der Einberufungsbescheid aufgehoben. Beides wird einem schriftlich bestätigt. Sollte das nicht automatisch passieren, kann man gegen den Einberufungsbescheid innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Da rechtlich alles eindeutig ist, wird dann der Einberufungsbescheid aufgehoben. Und schon darf man wieder keine Kaserne von innen ansehen - jedenfalls nicht als Soldat.
Wenn man nicht ganz so schnell ist und den KDV-Antrag nicht innerhalb der drei Tage stellen kann, ist das kein Problem. Das KDV-Verfahren wird trotzdem mit großer Wahrscheinlichkeit vor dem vorgesehenen Dienstantritt bei der Bundeswehr abgeschlossen sein, der “Soldatenrock” muss nicht angezogen und “Jawoll, Herr Wiesenwebel” nie gesagt werden. Der Einberufungsbescheid bleibt zwar bestehen, das KDV-Verfahren wird vom Ausschuss für Kriegsdienstverweigerung, der dann zuständig ist, aber zügig und noch vor Dienstantritt abgewickelt. Es kann nun auch zu einer mündlichen Befragung zu den Gründen für die Kriegsdienstverweigerung kommen.
Insgesamt gilt: Sofort den KDV-Antrag stellen - zunächst reicht der Satz : “Ich verweigere den Kriegsdienst mit der Waffe unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes.” Natürlich sind in dem Schreiben auch Name und Anschrift, die Personenkennziffer, das Tagesdatum anzugeben und die Unterschrift darf nicht fehlen. Den Antrag sollte man persönlich beim Kreiswehrersatzamt abgeben und sich gleich den Eingang mit Datum und Uhrzeit quittieren lassen. Alle weiteren Unterlagen können nachgereicht werden. Welche das sind und wie sie erstellt werden müssen, kann man über die Hotline (0421/340025, Mo. - Fr. 10.00 bis 17.00 Uhr) erfahren.
Nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erfolgt die Einplanung für den
Zivildienst
Der für den Wehrdienst vorgesehene Dienstantrittstermin gilt nicht mehr. Der Zivildienst kann früher, aber auch später begonnen werden. Einen Zivildienstplatz kann man auch dann noch selbst suchen. Da es 190.000 Zivildienstplätze gibt, von denen immer nur 124.000 besetzt sind, hat jeder Dienstpflichtige sozusagen die freie Auswahl. Details dazu gibt es auch über die Hotline oder im Internet unter www.Zentralstelle-KDV.de/aktuell14.htm.
Die Angst, keinen geeigneten Zivildienstplatz zu finden, ist also unbegründet. Gibt es andere
Nachteile
wenn man mit der KDV-Antragstellung wartet? Eigentlich nicht. Der einzige Nachteil ist, dass das Kreiswehrersatzamt bestimmt, ob man überhaupt dienen muss und wenn ja, wann man sich mit der Kriegsdienstverweigerung und dem Zivildienst auseinandersetzen muss. Mit dem späten KDV-Antrag gibt man die Planung darüber, ob überhaupt und - wenn ja - wann man die eigene Lebensplanung unterbrechen muss, an andere ab. Das macht unsicher, bringt aber, wenn man klar analysiert, keinen Nachteil. Wer aktiv den Zivildienst einplant, “verliert” zu 100 % ein Ausbildungs- oder Arbeitsjahr. Wer abwartet, verliert dieses Jahr nur mit einer 50 % Wahrscheinlichkeit. Und diese Unterbrechung lässt sich auch dann noch planen. Gesetze regeln, dass Ausbildungs-, Studien- und Arbeitsplatz erhalten bleiben und man genau an der Stelle weitermachen kann, wo man Ausbildung, Studium oder Arbeit für den Zivildienst unterbrochen hat.
Wenn es keine Nachteile gibt, gibt es auf der anderen Seite
Vorteile
Der wichtigste Vorteil ist zunächst der unmittelbar persönliche Vorteil. Man hat zu 50 % die Chance, gar nicht dienen zu müssen. So spart man ein Jahr.
Aber es gibt auch gesellschaftliche Vorteile. Je mehr mit ihrem KDV-Antrag warten, umso mehr werden gar nicht einberufen. Umso größer wird die Wehrungerechtigkeit. Folglich wird die Diskussion um die Wehrpflicht umso stärker und die Politiker werden die Wehrpflicht eher aussetzen. Dann muss niemand mehr zwangsweise dienen.
Auch dem Sozialbereich wird geholfen. Der Zahl der Zivildienstleistenden steht eine etwa gleich große Zahl an arbeitslosen Menschen gegenüber, die sich über Arbeit in ihrem Beruf freuen würden. Stationshilfen für Krankenhäuser und Altenheime, Sozialassistenten für die Behindertenbetreuung und Mobilen Hilfsdienste, Laboranten für Umweltinstitute und -einrichtungen und viele andere werden sich freuen, wenn sie wieder Arbeit finden, weil ihre Arbeitsplätze nicht mehr durch Zivis blockiert werden. Jeder, der nicht einberufen wird, hilft, dass der Sozialbereich in Deutschland weiter professionalisiert wird. Fachkräfte statt Hilfskräfte helfen denen, die auf die Betreuung angewiesen sind. Geld ist dafür genug da. 69.000 DM werden für jeden Arbeitsplatz ausgegeben, der heute durch Zivildienstleistende blockiert ist. Das ist sogar mehr, als Arbeitgeber für vergleichbare reguläre Arbeitskräfte ausgeben müssten.
Zentralstelle für Recht und Schutz der
Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V.
Dammweg 20, 28211 Bremen
Tel.: 0421/340025, Fax: 0421/3479630
E-Mail: Zentralstelle.KDV@t-online.de
Internet: www.Zentralstelle-KDV.de
Länge des Beitrags: 16.300 Zeichen. Der Beitrag steht zur freien Verfügung - auch zur Überarbeitung, Kürzung oder Ergänzung. Bei Änderungen bitte Rücksprache mit dem Autor: Peter.Tobiassen@Zentralstelle-KDV.de oder Tel.: 0421/340025. Belegexemplar bitte an: Zentralstelle KDV, Dammweg 20, 28211 Bremen.

_________________
Wir haben alarmstufe orange und das
bedeutet, dass irgendwo, irgendwas,
irgendwann, irgendwie passieren könnte.
Also passt bloß auf!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen AIM-Name
stereotype
oft auf dem Board


Anmeldungsdatum: 25.02.2003
Beiträge: 1911

BeitragVerfasst am: 07.03.2004, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

...sehr informativ...wenn auch viel... Augen rollen
_________________


Zuletzt bearbeitet von stereotype am 07.03.2004, 19:23, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
naggelBoard Foren-Übersicht -> Off-Topic Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Gehe zu Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10


 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
 
  Design © 2003 by BetaSux & Everaldo